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Consulting / Unternehmensberatung - Albert Fahsel PDF Drucken E-Mail

 

Firmengründung - Unternehmensgründung in Tunesien.

Unser Unternehmen gründet Firmen für ausländische Investoren in Tunesien. 

 

Der Service unserer Unternehmensberatung vereinfacht dem Investor die formelle und praktische Gründung seines Unternehmen.

 

Unser Anliegen ist es, dem Investor die zeitaufwendige Prozedur seiner Unternehmensgründung in Tunesien zu erleichtern.

 

 

 

Gesellschaftsformen :

 

 

(  Rechtsform der Unternehmen  )

 

 

S.A.R.L -   Société  à  Responsabilité  Limitée  ( GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung ).

 

                   Die  S.A.R.L  (  GmbH  )  hat mindestens zwei Gesellschafter und höchstens 50

                   Gesellschafter.

                   Die Gründung kann durch eine natürliche oder auch juristische Person erfolgen.

 

 

S.U.A.R.L - Société  Unipersonnelle  à  Responsabilité  Limitée  (  Ein Mann GmbH - Ein Mann

                    Gesellschaft mit beschränkter Haftung  ).

                    Die Gründung kann nur durch eine natürliche Person erfolgen ( zu 100 % 

                    als Ausländer ). 

 

 

 

 

 

Stammkapital :

 

Das Mindestkapital  ( Stammkapital )  bei einer tunesischen GmbH beläuft sich auf  1000 TND.

 

 

 

 

 

Unsere Leistungen bezogen auf Gründung einer tunesischen GmbH :

 

1. Gesellschaftsitz

Auf Wunsch stellt unser Unternehmen dem Investor einen vorläufigen Firmensitz ( Firmenadresse ) in Tunesien zur Verfügung.

 

2. Beteiligung

Falls der ausländische Investor ein Unternehmen mit Beteiligung eines tunesischen Investors wünscht, vermitteln wir den geeigneten Kontakt.

 

3. Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ( Satzung ) wird komplett durch unsere Unternehmensberatung im Interesse des Investors erstellt.

Der Gesellschaftsvertrag wird in deutsch und französisch verfasst.

 

4. Registration

Die Registration und alle damit verbundenen genehmigungspflichtigen Auflagen der Unternehmensgründung bei den dafür zuständigen Behörden in Tunesien erledigen wir im vollen Umfang.

 

5. Firmenbezeichnung

Wir prüfen vorab ob die Firmenbezeichnung ( Firmenname ) in Tunesien frei zur Eintragung ist.

 

6.Firmensitz

Falls erwünscht, stellen wir Ihnen einen vorläufigen Firmensitz ( Firmenadresse ) zur Gründung ihres Unternehmens. 

 

7. Bankverbindung

Nach erfolgreicher Firmengründung ist unser Unternehmen dem Investor behilflich, eine Bankverbindung bei einem tunesischen Bankinstitut einzurichten ( vermitteln ).

 

 

Hinweis :

Die Kosten für die Verwaltung einer tunesischen Kapitalgesellschaft sind erheblich geringer gegenüber einer europäischen Kapitalgesellschaft.

 

 

 

 

 

Weitere Gesellschaftsformen ( Rechtsformen ) :

 

 

Kapitalgesellschaft :

 

 

Société en Commandite par Actions

( = Kommanditgesellschaft auf Aktien )

 

Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.

Es ist ein Gesellschaftskapital von mindestens  5000  TND erforderlich.

Es sind mindestens 3 Kommanditisten ( Gesellschafter ) und 1 Komplementär ( Gesellschafter ) notwendig.

 

Kapitalgesellschaft :

 

 

Société Anonyme ( SA )

( = Aktiengesellschaft )

 

Die Gesellschaftsanteile sind frei handel-und übertragbar. Es besteht keine personengebundene Haftung.

Es sind mindestens 7 Gesellschafter notwendig.

Das erforderliche Gesellschaftskapital beträgt 5000 TND und muss bei Gründung vollständig gezeichnet und zu 25 % eingezahlt werden.

 

Personengesellschaft :

 

 

Société en Nom Collectif ( SNC )

( = Offene Handelsgesellschaft )

 

Es sind mindestens 2 Gesellschafter nötig. Die Gesellschafter gelten als Kaufleute.

Aktive Beteiligung der Gesellschafter an der Geschäftsführung.

Bei Geschäftspartnern besteht hohes Ansehen wegen der persönlichen Haftung.

Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.

Die Gesellschaftsanteile sind nur mit Zustimmung aller Gesellschafter übertragbar.

 

Personengesellschaft :

 

 

Société en Commandite Simple ( SCS )

( = Kommanditgesellschaft )

 

Eigene Rechtspersönlichkeit.

Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.

Es sind mindestens 2 Kommanditisten und 2 Komplementäre notwendig.

Die Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt.

Die Gesellschaftsanteile sind nur mit Zustimmung aller Gesellschafter übertragbar.

 

Personengesellschaft :

 

 

Société en Participation

( = Stille Gesellschaft )

 

Stiller Kaufmann kann jedermann sein, Kaufmann oder Nichtkaufmann. Die Stille Gesellschaft muss nicht im Handelsregister eingetragen werden.

In der Firma, unter welcher der Inhaber das Handelsgeschäft betreibt, darf der Stille Gesellschafter nicht genannt und auf das Bestehen der Stillen Gesellschaft nicht hingewiesen werden.

Die Stille Gesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Unternehmensinhabers übergeht.

Anteile sind auf Dritte nur übertragbar, wenn die Gesellschafter nicht innerhalb von 3 Monaten von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

 

Personengesellschaft :

 

 

Société Civile

( = Gesellschaft bürgerlichen Rechts )

 

Eigene Rechtspersönlichkeit und volle Selbständigkeit des Unternehmers.

Eine Einmann-GbR ist nicht möglich, es sind mindestens 2 Gesellschafter notwendig.

Es besteht unbeschränkte Haftung mit dem Betriebs- und Privatvermögen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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